Barrierefreiheit

Barrierefreiheit


Erklärung zur Barrierefreiheit


Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.
Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns
mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für
alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu
fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.


Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der
Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.satisfyer.com/


1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische
Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.
In unserem Online-Shop können Sie:
Waren kaufen.


2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der

Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind
Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre
Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie
die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im
Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.


3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:
in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549.
(EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine
europäische Norm für digitale Barrierefreiheit.
in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines,
WCAG) in der Version: 2.1. Sie erreicht das Level A.
Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World
Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt
und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für
digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.


3.2 Unterstützende Maßnahmen

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
Diese Punkte sind bereits vollständig umgesetzt:
Ausreichende Farbkontraste bei Texten und Bedienelementen für gute Lesbarkeit
Steuerbarkeit von Slideshows oder Videos über die Tastatur (Pausieren und Stoppen möglich)
Gut lesbare Schriftgröße, die bei Bedarf angepasst werden kann, ohne dass Inhalte verloren gehen
Verwendung einfacher, verständlicher Sprache (z.?B. bei Erklärungen und Formularen)
Darstellung von Pflichtinformationen in Textform (nicht nur als Bild)
Aussagekräftige und verständliche Überschriften und Beschriftungen
Flexible Anpassung von Zeichen- und Zeilenabständen sowie Textgröße
Barrierefreie Alternativen für nicht-textliche Inhalte (z.?B. Icons, Grafiken)
Diese Punkte befinden sich noch in Umsetzung:
Tastaturbedienbarkeit der gesamten Website inklusive Navigation und Shop-Elementen
Alternativtexte (Alt-Tags) für alle Bilder
Klare Beschriftung von Formularen, Kennzeichnung von Pflichtfeldern und Hinweise bei Eingabefehlern
Nutzung mit Hilfstechnologien wie Screenreadern oder Sprachsteuerung
Untertitel oder alternative barrierefreie Beschreibungen bei Videos (sofern vorhanden)
Wahrnehmbarkeit und Verständlichkeit von Pflichtinformationen über mehrere sensorische Kanäle (z.?B. visuell + akustisch)


4. Kontaktangaben - Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail
Triple A Marketing GmbH
Am Lenkwerk 3
33609 Bielefeld
Deutschland
E-Mail: info@satisfyer.com


5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit
eine gemeinsame Stelle.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen
(MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der
Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des
Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle
Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.


Kontakt

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

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